Baustellenkoordination / Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Richtungsweisend für einen effektiveren Arbeitsschutz in der Bauwirtschaft wurde zum 1. Juli 1998 die Baustellenverordnung (BaustellV) verabschiedet. Diese Verordnung dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz der Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (Achte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 6) und formuliert entsprechende Sicherheitsauflagen.

Auf jeder Baustelle, auf der Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig sind, muss ein Koordinator bestellt werden. Der Koordinator ist zuständig für die vorbeugende Planung sowie für die Kommunikation in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Er arbeitet in dieser Funktion eng zusammen mit dem Bauherrn, dem Architekten, der Bauleitung und den auf der Baustelle tätigen Unternehmen. Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn, als Normadressat, den Koordinator zu bestellen.

Unsere Dienstleistung als Baustellenkoordinator ( für Bauvorhaben bis ca. 1,5 Mio. Euro Bausumme) umfasst praxisgerechte Lösungen verbunden mit einer individuellen Beratung vor Ort. Wir zeigen Lösungswege auf und übernehmen die Aufgabe, die Umsetzung der gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen und den Anforderungen nach der Baustellenverordnung von der Planung über die Fertigstellung bis zu Maßnahmen zur späteren Erhaltung des Bauwerkes.

Über mögliche Einsparungspotentiale geben wir ebenfalls Aufschluß, frei nach der Formel:

KEIN ARBEITSUNFALL =

KEIN ARBEITSAUSFALL =

KEIN TERMINVERZUG

Unsere Dienstleistung für Ihr Bauvorhaben:

Planungsphase in Zusammenarbeit mit dem planenden Architekten:

  • Erfassung der erforderlichen Arbeitsschutzaufgaben
  • Koordination der Ausführungszeiten für die einzelnen Gewerke
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Mitwirkung bei der Vorankündigung der Baustelle
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Baustellenordnung
  • Mitwirkung bei sicherheitsrelevanten Ausschreibungstexten
  • Konzepte für den vorbeugenden Umweltschutz
  • Erarbeitung sicherheitsrelevanter Maßnahmen für die spätere Bauwerkserhaltung

Ausführungsphase in Zusammenarbeit mit der Bauleitung:

  • Sicherheitsbezogene Koordinierung der einzelnen Gewerke
  • Überprüfung und Aktualisierung des SiGe-Plans
  • Durchführung von Unterweisungen und Safety-Meetings
  • Baustellenbegehungen

Die rechtzeitige Einbindung des Baustellenkoordinators (optimal ist der Zeitpunkt bereits vor Planungsbeginn) minimiert Kosten in der Planung und der späteren Bauausführung. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir teilen Ihnen gerne mit, was wir für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle leisten können.

 

 

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz  R. Sauder, Karlsruhe  -  Ihr kompetenter Dienstleister